Unterschiede zwischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaft in China: Eine strategische Entscheidung für Investoren

Sehr geehrte Investoren, die Sie den chinesischen Markt im Blick haben, herzlich willkommen. Mein Name ist Liu, und ich blicke auf über 26 Jahre Berufserfahrung zurück – davon 12 Jahre in der spezialisierten Betreuung ausländischer Unternehmen bei der Jiaxi Steuerberatungsfirma und 14 Jahre in der handfesten Praxis der Unternehmensregistrierung und -administration. In dieser Zeit habe ich unzählige internationale Investoren dabei begleitet, die richtige Rechtsform für ihren China-Einstieg zu finden. Die Wahl zwischen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, auf Chinesisch: 有限责任公司) und einer Aktiengesellschaft (AG, auf Chinesisch: 股份有限公司) ist dabei keine bloße Formalie, sondern eine fundamentale strategische Weichenstellung. Sie beeinflusst alles: von der Kapitalbeschaffung über die Haftungsrisiken bis hin zur täglichen Governance. Dieser Artikel soll Ihnen nicht nur trockene Paragraphen näherbringen, sondern die praktischen Implikationen aus der Sicht eines erfahrenen Begleiters aufzeigen. Lassen Sie uns gemeinsam die Nuancen beleuchten, die den Erfolg Ihres Engagements in China maßgeblich mitbestimmen können.

Grundlegende Struktur und Gründungskomplexität

Der erste und offensichtlichste Unterschied liegt im organisatorischen Aufbau selbst. Eine chinesische GmbH ist in ihrer Struktur vergleichsweise geschlossen und persönlich geprägt. Die Gesellschafter, deren Anzahl zwischen 1 und 50 liegen muss, zeichnen einen Gesellschaftsvertrag und legen ihre Anteile fest, die nicht frei handelbar sind. Die Gründung ist, obwohl nicht trivial, der Standardweg für Joint Ventures und kleinere bis mittlere ausländische Direktinvestitionen. Die AG hingegen ist das Instrument für größere Kapitalsammlungen. Sie erfordert die Gründung durch 2 bis 200 Initiatoren (die später auch Aktionäre sein können) und unterliegt deutlich strengeren formalen und inhaltlichen Anforderungen, insbesondere bei einer geplanten Börsennotierung. In meiner Praxis war es für eine deutsche Maschinenbaufirma, die ein 100%iges Tochterunternehmen (WFOE) als GmbH gründete, ein Prozess von etwa 3-4 Monaten. Für ein Biotech-Start-up mit Ambitionen für den Kapitalmarkt und der Wahl der AG-Form verlängerte sich allein die Vorbereitungs- und Genehmigungsphase auf über 6 Monate – ein deutlicher Hinweis auf die höhere Komplexität.

Ein oft übersehener, aber kritischer Punkt ist die Unterscheidung zwischen "initiierenden Gründung" und "angebotener Gründung" bei der AG. Die private Platzierung von Aktien (initiierende Gründung) ist noch relativ kontrollierbar. Sobald aber ein öffentliches Angebot ins Spiel kommt, betreten Sie eine völlig andere Liga mit regulatorischer Aufsicht durch die China Securities Regulatory Commission (CSRC). Für die meisten ausländischen Investoren im Einstiegsstadium ist die GmbH daher der "praktikablere" Weg. Die Struktur erlaubt es, Kontrolle und operative Flexibilität zu wahren, ohne sich sofort den Anforderungen des öffentlichen Kapitalmarkts stellen zu müssen. Die Erfahrung zeigt: Wer keine unmittelbaren Pläne für einen IPO hat, sollte die zusätzlichen Hürden und Kosten der AG-Form sehr kritisch hinterfragen.

Haftung der Gesellschafter bzw. Aktionäre

Der gemeinsame Nenner beider Rechtsformen ist das Prinzip der beschränkten Haftung. Dies ist ein entscheidender Anreiz für Investoren und ein großer Fortschritt im chinesischen Gesellschaftsrecht. Sowohl in der GmbH als auch in der AG haften die Anteilseigner grundsätzlich nur in Höhe ihrer geleisteten Kapitaleinlage. Das persönliche Vermögen bleibt geschützt. Diese Abschirmung ist die Basis für unternehmerisches Risiko. In der Praxis gibt es jedoch feine, aber bedeutsame Unterschiede in der Ausgestaltung. Bei der GmbH ist die Verbindung zwischen Gesellschafter und Unternehmen oft enger. In bestimmten Konstellationen, etwa bei Durchgriffshaftung bei Vermögensvermischung oder bei schwerwiegenden Verstößen, kann die Haftungsbeschränkung durch Gerichte in Einzelfällen durchbrochen werden – ein Rechtsinstitut, das in China zwar seltener, aber nicht unbekannt ist.

Bei der AG ist die Trennung zwischen Aktionär und Gesellschaft aufgrund der anonymeren und breiter gestreuten Eigentümerstruktur typischerweise schärfer. Der Aktionär ist primär Kapitalgeber. Dennoch ist die Haftungsbeschränkung kein Freibrief für fahrlässiges Management. Als Berater erlebe ich immer wieder, dass ausländische Geschäftsführer die Bedeutung einer sauberen finanziellen Trennung zwischen Unternehmen und Gesellschaftern unterschätzen. Ein klassischer Fehler ist die Verwendung des Firmenkontos für private Ausgaben. Das kann im Streitfall vor chinesischen Gerichten schnell dazu führen, dass der Schutzschild der Haftungsbeschränkung angegriffen wird. Die beschränkte Haftung ist also ein mächtiges, aber kein absolut unantastbares Recht – ihre Wirksamkeit hängt von einer korrekten Unternehmensführung ab.

Kapitalbeschaffung und Übertragbarkeit von Anteilen

Hier klafft der vielleicht gravierendste Unterschied praktisch auseinander. Die GmbH ist eine Kapitalsammelgesellschaft mit persönlichem Einschlag. Die Übertragung von Geschäftsanteilen ist nicht frei, sondern unterliegt einem Vorkaufsrecht der anderen Gesellschafter und oft der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Dies schützt die bestehende Struktur, erschwert aber auch den Zu- und Abgang von Investoren. Die Kapitalbeschaffung erfolgt überwiegend durch Einlagen der bestehenden Gesellschafter oder die Aufnahme neuer, sorgfältig ausgewählter Gesellschafter. Für ein Schweizer Familienunternehmen, das seine China-Tochter als GmbH führte, war genau diese Kontrolle über den Gesellschafterkreis ein entscheidendes Argument. Sie wollten verhindern, dass Anteile an unbekannte Dritte fallen.

Die AG ist dagegen das Instrument für liquide Kapitalmärkte. Aktien sind grundsätzlich frei übertragbar, insbesondere nach einem Börsengang. Diese Fungibilität ist der Schlüssel zur Beschaffung großer Mengen von Eigenkapital von einer breiten Anlegerschaft. Eine nicht börsennotierte AG kann Anteile zwar auch privat platzieren, aber der Weg zur späteren Publizität ist vorgezeichnet. Ein Beispiel aus meiner Arbeit: Ein Tech-Startup aus Israel begann als GmbH, stieß aber schnell an Grenzen, als es Venture Capital anziehen wollte. Die Investoren bestanden auf einer Umwandlung in eine AG ("Shareholding Reform"), um einen klaren, standardisierten und später börsenfähigen Anteilsstruktur zu haben. Dieser Wechsel ist ein komplexer, aber oft notwendiger Schritt im Wachstumszyklus eines ambitionierten Unternehmens. Für den klassischen operativen Markteintritt ist die GmbH jedoch meist die flexiblere und ausreichende Lösung.

Organisationsstruktur und Governance

Die interne Steuerung folgt bei beiden Formen dem Prinzip der Trennung von Machtbefugnissen, aber mit unterschiedlicher Rigidität. Die GmbH bietet hier mehr Gestaltungsspielraum. Mindestens erforderlich sind ein Geschäftsführer (oder ein Direktorium) und ein Supervisor (Aufsichtsperson). Ein Aufsichtsrat mit mindestens drei Mitgliedern ist erst ab einer bestimmten Größe oder bei bestimmten Gesellschafterstrukturen (z.B. staatlicher Beteiligung) zwingend. Diese Flexibilität erlaubt es kleinen Teams, effizient zu operieren. In vielen der von mir betreuten ausländischen WFOEs übernimmt der einzige ausländische Gesellschafter gleichzeitig die Rolle des Geschäftsführers, und ein lokaler Mitarbeiter wird als Supervisor bestellt – eine schlanke und kosteneffiziente Lösung.

Die AG unterliegt einer zwingenden und ausgeprägteren Dreiteilung: Vorstand (Board of Directors), Aufsichtsrat (Board of Supervisors) und Hauptversammlung (Shareholders‘ General Meeting). Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ, der Aufsichtsrat überwacht ihn. Diese strikte Trennung soll Interessenkonflikte minimieren und Minderheitsaktionäre schützen. Für ein börsennotiertes Unternehmen ist dies unerlässlich. Für eine kleine Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns bedeutet dies jedoch oft einen bürokratischen Overhead, der nicht immer der operativen Effizienz dient. Die Wahl der Rechtsform ist somit auch eine Entscheidung über den gewünschten Governance-Aufwand. Meine Empfehlung lautet stets: Wählen Sie die Struktur, die zu Ihrer tatsächlichen Größe und Kontrollphilosophie passt, nicht die, die theoretisch am prestigeträchtigsten klingt.

Finanzberichterstattung und Transparenzanforderungen

Die Rechenschaftspflichten sind ein weiterer Bereich mit erheblichen Unterschieden. Eine GmbH muss natürlich ordnungsgemäß Buch führen, Jahresabschlüsse erstellen und Steuern erklären. Die Veröffentlichungspflichten gegenüber der Öffentlichkeit sind jedoch begrenzt. Die Abschlüsse werden den Behörden und den Gesellschaftern vorgelegt. Für viele mittelständische Investoren, die Wert auf Diskretion legen, ist dies ein Vorteil. Die AG, insbesondere die börsennotierte, betritt eine Welt extremer Transparenz. Sie unterliegt strengen Offenlegungspflichten (Disclosure) nach den Regeln der Börsenaufsicht. Quartals- und Jahresberichte, Ad-hoc-Mitteilungen über wesentliche Ereignisse – all das wird öffentlich gemacht.

Dieser Unterschied hat direkte Auswirkungen auf Kosten und Verwaltungsaufwand. Die Prüfungspflicht für den Jahresabschluss einer GmbH kann unter Umständen von einem kleineren lokalen Prüfungsinstitut erfüllt werden. Für eine AG, die auf einen IPO hinarbeitet, ist die Beauftragung einer der großen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Big Four) fast schon obligatorisch, um die Akzeptanz bei Regulierern und Investoren zu gewährleisten. Die Entscheidung für die AG-Form zieht also einen langfristigen und kostspieligeren Apparat für Finanzberichterstattung und Compliance nach sich. Man muss sich fragen: Ist mein Geschäftsmodell diese Art von öffentlicher Beleuchtung wert und kann ich den damit verbundenen Aufwand stemmen?

Steuerliche Behandlung und Flexibilität

Auf den ersten Blick unterscheidet das chinesische Steuerrecht nicht grundsätzlich zwischen GmbH und AG. Beide unterliegen der Körperschaftsteuer (normalerweise 25%) und der Umsatzsteuer (VAT, derzeit meist 13%, 9% oder 6%). Der Teufel steckt jedoch im Detail und in der praktischen Handhabung. Die GmbH bietet aufgrund ihrer oft engeren Verbindung zu den Gesellschaftern manchmal mehr Spielraum bei der Gestaltung von Management-Vergütungen und Kostenallokationen innerhalb einer Konzernstruktur (Transfer Pricing). Gewinnausschüttungen (Dividenden) unterliegen in beiden Fällen bei ausländischen Gesellschaftern in der Regel einer 10%igen Quellensteuer (Withholding Tax).

Der steuerlich relevantere Punkt ist oft die spätere Umwandlung. Viele Unternehmen starten als GmbH und streben bei Wachstum und Kapitalbedarf eine Umwandlung in eine AG an (die sogenannte "Shareholding Reform"). Dieser Vorgang kann steuerliche Ereignisse auslösen! Werden bei der Umwandlung stille Reserven aufgedeckt, können theoretisch Steuern auf die aufgedeckten Gewinne fällig werden. Eine sorgfältige Planung und Vorbereitung mit steuerlicher und rechtlicher Beratung ist hier unabdingbar. Ein Fehler in dieser Phase kann hohe, unerwartete Steuernachforderungen verursachen. In meiner Laufbahn habe gesehen, wie eine gut vorbereitete Umwandlung nahezu neutral gestaltet werden kann, während eine überstürzte Aktion zu erheblichen finanziellen Belastungen führte. Die Rechtsform ist also auch ein steuerlicher Stellhebel für die Zukunft.

Unterschiede zwischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaft in China

Eignung für unterschiedliche Geschäftsmodelle

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Wahl ist weniger eine Frage von "besser" oder "schlechter", sondern von "passend" oder "unpassend". Die GmbH ist das Arbeitspferd für die überwiegende Mehrheit der ausländischen Direktinvestitionen in China. Sie ist ideal für operative Tochtergesellschaften, Vertriebsgesellschaften, Joint Ventures mit einem oder wenigen Partnern, Produktionsstätten und alle Projekte, bei denen Kontrolle, Flexibilität und ein überschaubarer Verwaltungsaufwand im Vordergrund stehen. Sie ist die "Standardlösung" für den Markteintritt.

Die AG ist die Speziallösung für Unternehmen mit klarem Exit- oder Skalierungsziel über den Kapitalmarkt. Dazu gehören High-Growth-Start-ups, die auf Venture Capital angewiesen sind, große Infrastrukturprojekte, die erhebliches Eigenkapital benötigen, oder etablierte ausländische Konzerne, die ihre China-Einheit möglicherweise irgendwann lokal an die Börse bringen oder in einen chinesischen Konzern einbringen wollen. Sie ist ein strategisches Werkzeug für Finanzierungs- und Liquiditätsfragen erster Ordnung. Ein einfacher Ratschlag von mir: Wenn Sie nicht konkret über einen IPO oder den Verkauf von Unternehmensanteilen an eine große Anzahl von Investoren in den nächsten 3-5 Jahren nachdenken, starten Sie mit der GmbH. Sie können später immer noch umwandeln.

Fazit und strategische Empfehlung

Die Entscheidung zwischen GmbH und AG in China ist eine der ersten und wichtigsten strategischen Weichenstellungen für jeden Investor. Wie wir gesehen haben, tangiert diese Wahl Fragen der Haftung, Kontrolle, Finanzierung, Governance und zukünftiger Flexibilität. Die GmbH bietet den geschützten, kontrollierbaren und praktikablen Einstieg, während die AG die Tür zu den großen Kapitalmärkten öffnet – verbunden mit entsprechend höheren Anforderungen, Kosten und Transparenzverpflichtungen.

Meine abschließende, aus der Praxis geborene Empfehlung lautet: Treffen Sie Ihre Entscheidung nicht im luftleeren Raum. Fragen Sie sich nicht nur, was Sie heute brauchen, sondern wo Sie in 5 bis 8 Jahren stehen wollen. Sprechen Sie mit anderen Investoren in Ihrer Branche, konsultieren Sie erfahrene lokale Berater, die die Fallstricke kennen, und wägen Sie den administrativen Overhead gegen Ihre strategischen Ziele ab. Der chinesische Markt belohnt Agilität und Fokus. Oft ist es klüger, mit der schlankeren GmbH durchzustarten, Umsatz und Erfahrung zu generieren und die anspruchsvollere AG-Struktur dann in Betracht zu ziehen, wenn das Geschäftsmodell gereift und der Kapitalbedarf konkret und großvolumig ist. Die Rechtsform sollte Ihrem Geschäft dienen, nicht umgekehrt.

In meiner vorausschauenden Betrachtung sehe ich zudem einen Trend zu mehr Flexibilisierung auch im chinesischen Gesellschaftsrecht. Während die grundlegende Dichotomie bestehen bleibt, könnten zukünftig hybride Formen oder vereinfachte Prozesse für die Umwandlung von der GmbH zur AG an Bedeutung gewinnen, um innovativen Unternehmen den Wachstumspfad zu erleichtern. Bleiben Sie hierauf aufmerksam.

Zusammenfassende Einschätzung der Jiaxi Steuerberatung

Bei der Jiaxi Steuerberatung betrachten wir die Wahl der Rechtsform stets als integralen Bestandteil einer ganzheitlichen China-Markteintrittsstrategie. Unsere langjährige Erfahrung mit ausländischen Investoren zeigt, dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in über 80% der Fälle die optimale Einstiegsform darstellt. Sie bietet das richtige Gleichgewicht aus beschränkter Haftung, administrativer Praktikabilit